Pflege der Umsatzsteuervoranmeldung (Ust.-VA) für die reduzierte Mehrwertsteuer

Am 10. Augustes 2020 steht nun für die Unternehmen ohne Fristverlängerung die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung an.

Mit der Änderung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16%, bzw. 7% auf 5% ist nun auch die Umsatzsteuervoranmeldung anzupassen. Das Schreiben III C 3 – S 7344/19/10001:001 (2020/0661925) des Bundesfinanzministerium hat nun Klarheit in den Sachverhalt gebracht und die Erläuterungen für das Vordruckmuster Ust 1 E für die Umsatzsteuervoranmeldung überarbeitet. Das Original finden Sie hier.

Zu beachten ist, dass Umsätze mit dem Steuersatz von 19% bzw. 7% weiterhin über die Zeilen 26 & 27 gemeldet werden. Umsätze mit dem temporär ermäßigten Steuersatz sind in der Zeile 28 zu erfassen.

Innergemeinschaftliche Erwerbe mit dem Steuersatz von 19% bzw. 7% werden weiterhin über die Zeilen 33 & 34 gemeldet werden. Umsätze mit dem temporär ermäßigten Steuersatz sind in der Zeile 35 zu erfassen.

Für ausgeführte Umsätze nach §13b Abs. 5 (Reverse Charge) gilt für die alten, als auch für die temporär ermäßigten Steuersätze, die Zeile 39.

Für abziehbare inländischen Vorsteuer gilt für die alten, als auch für die temporär ermäßigten Steuersätze, die Zeile 53. Analog wird die Vorsteuer für die alten, als auch für die temporär ermäßigten Steuersätz der Zeilen 54 bis 57 entsprechend auf den jeweiligen Zeilen zusammengefasst.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anpassungen des Formulars in enwis / comotor / Business Central bzw. Dynamics NAV einrichten.

Gehen Sie dazu zur „MwSt.-Abrechnung“ und pflegen Sie die neuen MwSt.-Produktbuchungsgruppen ‚UST_16 L‘, ‚UST_16 DL‘, ‚UST_RC 16 L‘ & ‚UST_RC 16 DL‘ an den entsprechenden Positionen ein. Die folgenden Beispiele zeigen die wichtigsten relevanten Einrichtungen und sind entsprechend Ihrer Installation zu adaptieren.

Einrichtung für Inlandsumsätze:

Mwst. Abrechnung

Einrichtung für innergemeinschaftlichen Erwerb:

Einrichtung für Innergemeinschaftlichen Erwerb

Einrichtung für 13b / Reverse Charge:

Einrichtung für 13b Reverse Charge

Einrichtung abziehbare Vorsteuer:

Einrichtung abziehbare Vorsteuer

Auch die weiteren abziehbaren Vorsteuern, wie z.B. für EU Warenbewegungen (Pos. 61 / Zeile 54) sind entsprechend zusammenzuziehen.

Bitte beachten Sie bei den Anpassungen der MwSt. Abrechnung, dass Sie auch die Rubrikensummen entsprechend um die neuen Zeilen ergänzen.

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der MwSt.-Umstellung beachten Sie bitte auch unsere beiden bisherigen Blogpost [Link zu beiden einpflegen].

 

Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr.