Temporäre MwSt-Reduktion – Umgang in enwis/comotor

Am 3. Juni 2020 beschloss der Koalitionsausschuss ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket mit insgesamt 57 Punkten, welche die deutsche Wirtschaft, Länder und Kommunen, sowie junge Menschen und Familien unterstützt. In diesem Beitrag wollen wir explizit auf den ersten Punkt eingehen und Ihnen darstellen, wie Sie enwis für die temporäre MwSt.-Reduktion fit machen.

  1. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Die weiten Maßnahmen finden Sie hier.

Die folgenden Einrichtungen, Beispiele und Screenshots sind mit dem neuen Modern Client im Webbrowser gemacht worden, sind so jedoch auch auf ältere enwis Versionen zu übertragen. Zugleich nutzen wir für unsere Demonstration einen Kontenrahmen SKR 04.

Hinweis für alle comotor Kunden und Nutzer des Dynamics NAV / Business Central Standard: Am Ende des Beitrags gibt es einen Verweis auf einen Webcast von Sonja Klimke, SPOTS-BSS GmbH.

Einrichtung

Der SKR 04 (Stand 05.06.2020) bietet noch keine Vor- und Umsatzsteuerkonten für 5% bzw. 16%. Die Vorsteuerkonten 1403 & 1405 bzw. Umsatzsteuer 3803 & 3805 sind im Kontenrahmen nicht definiert und werden nun für diesen Fall genutzt.

Der folgende Screenshot zeigt exemplarisch die Anlage des 5% Vorsteuerkontos.

Vorsteuerkonto enwis

Hinweis: Denken Sie daran, den Kontenplan nach der Anlage der Sachkonten einrücken zu lassen und die Sachkonten in dem Kontenschemata der Bilanz nachzupflegen.

Kontenplan Sachkonto

Als nächstes sind weitere neue MwSt.-Produktbuchungsgruppen „UST_16 L“, „UST_16 DL“, „UST_5 L“, „UST_5 DL“, „UST_RC 16 L“ & „UST_RC 16 DL“ zu erstellen.

Produktbuchungsgruppen

DL steht dabei für „Dienstleistung“, L für „Lieferungen“. Wenn Sie keine oder ausschließlich Lieferungen im EU Geschäft haben, benötigen Sie keine getrennte Ausweisung.

RC steht für Reverse Charge oder auch „§13B“ genannt. Haben Sie kein RC Geschäft, können Sie diese MwSt.-Produktbuchungsgruppe auch weglassen.

Die MwSt.-Matrix wird um weitere Zeilen ergänzt, damit bei der Steuerermittlung der richtige Steuersatz gezogen wird.

Mwst Buchungsmatrix

Bitte ergänzen Sie die MwSt.-Einrichtung gegebenenfalls, wenn Sie auch noch Drittland/Export, Intercompany oder internes Geschäft haben.

Damit die USt.-Voranmeldung korrekt abgegeben werden kann, ist auch die MwSt.-Abrechnung anzupassen. Stand heute (05. Juni 2020) liegt noch keine neue Vorlage für das Finanzamt vor, somit ist die folgende Einrichtung nur als Beispiel für den inländischen Umsatz zu sehen und ist zu gegebener Zeit (also spätestens am 10. August, bzw. 10. September bei Fristverlängerung) entsprechend für die anderen Steuerfälle anzupassen.

Mehrwertsteueranpassung

Als letzte Einrichtung ist die Matrix der MwSt.-Klasse entsprechend zu erweitern:

Mwst.Klassen Matrix

Bitte beachten Sie, dass auch noch Zeilen für den Zeitraum ab dem 01.01.2020 (oder eher)  für die noch aktuelle Regelung von 19& vorhanden sein müssen. Sind diese noch nicht vorhanden, sind diese von Ihnen anzulegen.

Somit ist die Einrichtung nun abgeschlossen und es ist nun gewährleistet, dass für die entsprechenden Leistungsmonate Juli bis Dezember 2020 die Rechnungen mit der reduzierten Mehrwertsteuer erstellt werden.

Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr.

Update:

Weitere Fragen beantworten wir in unserem Blog „Q&A zur MwSt. Reduktion“.