Wie mit dem BREXIT umzugehen ist

Das müssen Sie nun beachten und ändern

Durch die Entscheidung Großbritanniens aus der Europäischen Union auszutreten, kam es zu einigen Änderungen im Umgang mit Geschäftspartnern und Warenbewegungen. Diese erstrecken sich auf verschiedene Bereiche im gesamten System, beispielweise die Berechnung der Mehrwertsteuer, wie Einkaufs- und Verkaufsrechnungen zu behandeln sind oder den Umgang mit internem Warenverkehr.

Seit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 sind folgende Dinge (in enwis/comotor/Business Central) zu beachten und zu ändern.

(Hier gibt es auch weitere Informationen von Microsoft.)

1  Ländertabelle

In der Ländertabelle müssen die Einrichtungen im Ländercode für Großbritannien zum EU-Ländercode, der Intrastatcode, sowie das MwSt.-Schema geändert werden. Diese sind aktuell auf einen inngemeinschaftlichen Warenverkehr ausgerichtet, welcher nun bis auf weiteres zu klassischem Exportverkehr wird.

In Verbindung mit dem Entfernen des Intrastatcodes entfällt natürlich ebenso die Intrastatmeldung ausnahmslos, da es keinen innergemeinschaftlichen Warenverkehr mehr gibt.

Zusätzlich ist aber Nord Irland als neues Land hinzufügen, da hier weiterhin EU-Recht inkl. Umsatzsteuer nach Reverse Charge und Intrastatmeldung gelten.

2  Neue UK Identifitikationsnummer

Eine (neue) Economic Operators Registration and Identification Number (EORI-Nummer) ist nun auf den Firmendaten, Geschäftspartner, Debitor und Kreditor zu finden. Diese Felder stehen in der neusten Produktversion zur Verfügung. Zusätzlich sind die Abrechnungsdruckbelege entsprechend anzupassen, um die EORI anzudrucken.

Hintergründe zur EORI-Nummer sind hier zu finden.

3  Umsatzsteuer-ID-Nummern

Die Umsatzsteuer-ID-Nummern verlieren durch den Austritt ihre Gültigkeit und müssen aus allen Geschäftspartnern, Debitoren und Kreditoren entfernt werden. Außerdem sind die Geschäftsbuchungs- und MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppen auf die neuen Gegebenheiten eines Exportgeschäfts umzustellen.

4  Schlüsselung von Forderungen und Verbindlichkeiten

Je nach Einrichtung, wäre es ratsam auch Debitoren- und Kreditorenbuchungsgruppen zu kontrollieren und, wenn dies nötig sei, zu verändern.

Bei Vorhandensein von offenen Posten, müssen diese nach Umstellung des Kontos manuell umgebucht werden.

5  Dienstleistungen

Zudem müssen britische Unternehmen, durch den Gültigkeitsverlust der Umsatzsteuer-ID, ab dem Austrittstermin andere Nachweise erbringen, damit die Unternehmereigenschaft gewahrt bleibt.

Die britische Regierung hat in diesem Zusammenhang auch eine Webseite geschaltet: Brexit – GOV.UK (www.gov.uk)

6  Warenbewegungen

Für jegliche Form der Warenbewegungen, seien es Warenlieferungen im Einkauf und Verkauf oder interne Warenbewegungen, gelten folgende Anpassungen hinsichtlich der Handhabung.

Alle Lieferungen, die einschließlich bis zum Austrittszeitpunkt erbracht wurden, sind wie innergemeinschaftliche Lieferungen abzurechnen und in Rechnung zu stellen. Auch bei einem späteren Rechnungsstellungsdatum ist dieses Vorgehen zu wählen.

Alle Lieferungen, die nach dem Austrittsdatum geleistet werden, gelten nicht mehr als innergemeinschaftliche Leistung und sind damit auf die neuen Gegebenheiten umzustellen und abzurechnen.

Nach der Überarbeitung der Stammdaten sollten die noch offenen Positionen in neue Aufträge und Abrechnungsbelege übertragen und die alten Belege abgeschlossen werden. Ebenso verhält es sich mit Verträgen.

Das ausschlaggebende Merkmal, für die Wahl des Vorgehens, ist der Lieferstatus. Alle, zum Zeitpunkt des Austritts, in Lieferung befindlichen Waren werden wie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. Ein Lieferbeginn nach dem Austrittszeitpunkt, wird als außergemeinschaftliche Lieferungen zu deklarieren und fakturieren sein.

Im Zuge dessen ist es ratsam die vereinbarten Lieferbedingungen/ Incoterms zu überprüfen und unter Umständen zu erneuern.

Bitte prüfen Sie auch die Zollabwicklung Ihrer Waren, zu finden hier: The Online Trade Tariff: Look up commodity codes, import duty, VAT and controls – GOV.UK (trade-tariff.service.gov.uk)